Allgemeine Geschäftsbedingungen

Olympia Golfclub Igls (Verein) / Olympia Golf Igls GmbH (Betreiber)

  1. a) Der Antrag auf Aufnahme in den Verein (Olympia Golfclub Igls) und auf Erwerb einer persönlichen Spielberechtigung  kann elektronisch durch Online-Anmeldung über das Internet oder schriftlich an den Verein gestellt werden.
    b) Die Aufnahme in den Verein wird erst durch einseitige Annahme des Vereins wirksam. Die Vorschreibung einer Gebühr gilt als Aufnahme in den Verein. Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Verein besteht keiner.
    c) Die Spielberechtigung tritt erst mit Bezahlung der vorgeschriebenen Gebühr in Wirksamkeit und gilt ab Bezahlung bis zum folgenden 31. Dezember. Clubkarten werden erst nach Bezahlung der Spielgebühr ausgehändigt.
    d) Die Spielberechtigung kann grundsätzlich nur persönlich ausgeübt werden.
    e) Bis zum 1. September werden jeweils von der Vereinsleitung die Spielberechtigungsgebühren für das folgende Jahr bekannt gegeben.
    f) Sofern das Vereinsmitglied nicht bis zum 31. Oktober die Spielberechtigung schriftlich beim Verein für das folgende Jahr kündigt, gilt sie automatisch für das folgende Jahr als verlängert und die entsprechenden Gebühren sind bis spätestens 31. Jänner zu bezahlen.
    g) Für die ausgeschriebenen Aktionspreise der Fernmitgliedschaft 2013 gilt zusätzlich: Die Mitgliedschaft beginn mit dem Bestelldatum 2013 und läuft bis 31.12.2013. Sie erhalten für 2013 eine Rechnung über den angeführten Aktionspreis. Für alle weiteren Folgejahre gilt der Normalpreis bzw. die unter 1. f) angeführten Kündigungsfristen.
  2. Mit einseitiger Annahme wird der Antragsteller als a.o. Mitglied in den Verein aufgenommen. Er hat die Statuten – Aushang auch am schwarzen Brett – und alle sonstigen Vorschriften des Vereins sowie der Betreibergesellschaft zu beachten. Mit einseitiger Annahme erhält der Antragsteller eine Spielberechtigung durch den Verein, die er grundsätzlich nur persönlich ausüben kann.
  3. Der Spielberechtigte kann  sämtliche Einrichtungen des Vereins und des Betreibers nutzen, vorausgesetzt es wurde die fristgerechte und vollständige Bezahlung sämtlicher vom Verein und vom Betreiber vorgeschriebenen Beträge bezahlt.
  4. Hat ein Kind/Jugendlicher, eine Spielberechtigung erworben, so endet die Spielberechtigung mit Überschreiten der Altersgrenze zum Jugendlichen/Erwachsenen. Bei Überschreiten der jeweiligen Altersgrenze kann gegen Aufzahlung unter Anrechnung eine weiterlaufende Spielberechtigung erworben werden.
  5. Der Erziehungsberechtigte haftet für die Zahlungsverpflichtungen der ihm unterstellten jugendlichen Mitglieder.
  6. Der Verein/Betreiber behält sich eine jederzeitige Preisänderung der Jahresgebühr, die jährlich festgelegt wird, für die persönliche Spielberechtigung vor.  Dies ist von der Anzahl und Art seiner Mitglieder abhängig.
  7. Werden vorgeschriebene Beträge nicht bei Fälligkeit gezahlt, können geschäftsübliche Verzugszinsen bzw. Mahnspesen in Rechnung gestellt werden.
  8. Werden trotz 3  facher schriftlicher Mahnung die Vorgeschriebenen Beträge an den Verein/Betreiber nicht vollständig bezahlt, oder wird grob und/oder nachhaltig gegen die geltenden Sicherheitsvorschriften bzw. trotz Abmahnung wiederholt gegen sonstige Vorschriften des Vereins/Betreibers verstoßen, kann der  Verein  die Spielberechtigung fristlos kündigen, bzw. der Verein einen sofortigen Ausschluss beschließen. Diese Maßnahmen stellen keinen Verzicht auf evtl. offene Forderungen dar.
  9. Ein Antrag auf Ruhendmeldung der persönlichen Spielberechtigung ist b.a.W. nur im folgenden Ausnahmefall möglich (Spielunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen). Die Ruhendmeldung hat schriftlich unter Beilage eines ärztlichen Attestes zu erfolgen, Rechtsanspruch auf die Anerkennung einer Ruhendmeldung besteht keiner. Ruhende Mitglieder erhalten keine ÖGV Karte und sind nicht berechtigt im Heimatclub eine Runde zu spielen.
  10. Der Austritt aus dem Verein der eigens zu erklären ist, ist in den Statuten geregelt. Bei Kündigung/Austritt von Seiten des Mitgliedes, bei Ausschluss und bei fristloser Kündigung ist eine Erstattung der gezahlten Jahresgebühr ausdrücklich ausgeschlossen.
  11. Der Spielberechtigte/Mitglied ist verpflichtet, sich vor der Nutzung der Golfanlage über alle Nutzungs-, Sicherheits-, Platz-, und Verhaltensvorschriften zu informieren und diese uneingeschränkt zu respektieren. Die Nutzung der Golfanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
  12. Eine Haftung des Betreibers/Vereins für Sach- bzw. Personenschäden bzw. für Verlust oder Diebstahl von Eigentum des Mitglieds/Spielberechtigten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für Garderobe /Caddyraum wird keine Haftung übernommen.
  13. Mitglieder/Spieler haften für etwaige Personen und/oder Sachschäden, die durch Ihr Spiel verursacht werden. Der Betreiber verweist in diesem Zusammenhang auf die im Golfsport üblichen Sicherheits-, Etikettenvorschriften und spezifischen Platzregeln hin und empfiehlt den Abschluss einer ausreichenden Golfhaftpflichtversicherung.
  14. Aufbuchungen auf die Kundenkarte/Mitgliedskarte können ausschließlich persönlich und nur für Greenfee, Rangebälle bzw. Pro Shop und Gastronomie eingesetzt und nicht in Bar rückerstattet werden.  Aufbuchungen müssen bis spätestens 31.12. des folgenden Jahres aufgebraucht werden; ansonsten verfallen sie.
  15. Druckfehler, Irrtümer und jederzeitige Änderungen (auch die Geschäftsbedingungen) sind dem Betreiber/Verein vorbehalten.

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